Unternehmen

Hinweisgebersystem

Unser Vorgehen um Missstände frühzeitig zu erkennen, zu stoppen und um gezielt Gegenmaßnahmen zu einleiten.

Verletzungen gegen Menschenrechte, umweltbezogene Pflichten, Wirtschaftskriminalität sowie alle anderen illegalen Geschäftspraktiken sind in hohem Maße schädigend. Für uns als KARL MAYER Gruppe hat es daher hohe Priorität Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien sowie interne Regeln und Anweisungen frühzeitig zu erkennen und abzuwenden.​​

Dabei sind wir auch auf ihre Hilfe angewiesen. Durch Ihre Meldung helfen sie uns Risiken und Fehlverhalten frühzeitig zu entdecken. So können wir Missstände frühzeitig stoppen und gezielt Gegenmaßnahmen einleiten.​

Mit unserem Hinweisgebersystem bieten wir Ihnen die Möglichkeit Verstöße zu melden. Sie können sowohl Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, Hinweise auf menschrechtliche Verletzungen oder auf umweltbezogene Risiken als auch gegen firmeninterne Regelungen melden. Gerne auch anonym. Auch Rechtsverletzungen entlang unserer globalen Lieferkette können sie über dieses System an uns weitergeben.​

Durch Ihre Meldung helfen Sie uns dabei auch in Zukunft für Sie ein zuverlässiger Arbeitgeber und Geschäftspartner zu sein.​​

 

Hinweise abgeben

Hinweise können sowohl von Mitarbeitern als auch von Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten und Dienstleistern über folgende Wege abgeben werden:

Direkt an unseren Compliance Officer:

Frau Angela Weiland
Email: Human.Rights@karlmayer.com

 

Neben der direkten Kontaktaufnahmen mit unserem Compliance Officer bieten wir Ihnen folgende weitere Möglichkeiten an:

  • Postanschrift

    KARL MAYER Holding SE & Co. KG

    Industriestr. 1
    63179 Obertshausen
    Deutschland

  • Ombudsperson

    Sie können uns Ihren Hinweis auch gerne anonym über eine Ombudsperson zukommen lassen. 

    Bei Ombudspersonen handelt es sich um eine externe Stelle, die Hinweise annimmt und diese bewertet. Die Ombudsperson ist unabhängig und neutral. Sie erkennt schwerwiegende Hinweise und eskaliert diese unverzüglich in die Organisation der KARL MAYER Gruppe – unter Beachtung der Vertraulichkeit des Hinweisgebers.

    Die Ombudspersonen für die deutschsprachigen Gesellschaften sind Frau Rechtsanwältin Christine Ostwald und Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Meßmer. Die Ombudspersonen sind für Sie persönlich zu den üblichen Bürozeiten (Mo-Fr, 8.00-18.00 Uhr) per Telefon sowie jederzeit per E-Mail erreichbar.

    Kontakt:

    Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Meßmer und Frau Rechtsanwältin Christine Ostwald

    Mail: Ombudsperson.karlmayer@bakertilly.de
    Tel.: +49 89 55066 – 554

    Bakertilly
    Nymphenburger Straße 3b
    80335 München
    Deutschland

  • Meldeplattform

    Unsere Online-Meldeplattform ist eine weitere Option wie Sie Hinweise an uns weiterleiten können. Sie steht ebenfalls öffentlich zur Verfügung um Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, interne Richtlinien oder andere ethische Bedenken vertraulich und anonym zu melden.​

    Sie dürfen Ihre Hinweise gerne anonym abgeben. Um offene Fragen direkt zu klären, regen wir an Ihre Kontaktdaten bei der Meldung zu nennen. Die Vertraulichkeit Ihrer Daten ist gewährleistet.

    Meldeplattform

    http://whistle-blowing-system.karlmayergroup.com



Verfahrensordnung

Für detaillierte Informationen zur Nutzung unserer Meldekanäle verweisen wir auf unsere Verfahrensordnung, die umfassende Erklärungen zu verschiedenen Aspekten des Meldeverfahrens enthält.

Diese steht Ihnen hier zum Download bereit:

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren - Deutsch

Rules of Procedure for the Compliance Procedure - English

Rules of Procedure for the Compliance Procedure - Chinese