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Produktpiraterie lohnt sich nicht

Die KARL MAYER GROUP gewinnt Schiedsverfahren um verletztes Schutzrecht rund um ihre Indigofärbeanlage BLUEDYE auf der ITMA 2023

Nur die Besten werden kopiert! Was auf den ersten Blick wie eine Auszeichnung wirkt, hat in der unternehmerischen Praxis erhebliche negative Folgen. Dies musste auch die KARL MAYER GROUP auf der diesjährigen ITMA in Mailand feststellen. Auf der Leitmesse der internationalen Textilmaschinenbaubranche hat die Jupiter Comtex Pvt. Ltd., ein Mitbewerber im Bereich Kettvorbereitung, eine Anlage zum Indigofärben vorgestellt und damit gegen ein Schutzrecht der Unternehmensgruppe verstoßen. Das Exponat enthielt Lösungen, die KARL MAYER für seine Indigofärbeanlage BLUEDYE entwickelt und patentrechtlich geschützt hatte.

Die KARL MAYER GROUP ist ein führender Anbieter von Textilmaschinen und seit Jahrzehnten ein technologischer Wegbereiter. Rund 18 % (Ø 2016-2021) ihres Umsatzes gehen in F&E und Investitionen. In ihren weltweiten F&E-Zentren entstehen ökonomisch und technisch beste Produkte, Dienstleistungen und Innovationen, die die textile Welt bewegen und ihren internationalen Kunden zum Erfolg verhelfen. Jüngste Neuentwicklung mit höchster Marktrelevanz für die Denim-Branche ist die Indigofärbeanlage BLUEDYE.

Die hochinnovative Färbetechnologie kommt im Vergleich zu Pendants mit konventioneller Prozessführung mit erheblich weniger Wasser und Chemikalien aus und punktet damit beim Umweltschutz und bei den Kosten gleichermaßen. Der Bedarf an Hydrosulfit und Natronlauge – den Hauptumweltsündern des Prozesses – lässt sich mehr als halbieren und das benötigte Wasservolumen ebenfalls deutlich reduzieren. Zudem fällt weniger Garnabfall an. Die Betriebskosten können um bis zu 20 % gesenkt werden. Für die Entwicklung der Gamechanger-Anlage hat KARL MAYER sein jahrelang erarbeitetes Kettvorbereitungs-Know-how gebündelt und erweitert und langwierige, sorgfältige Tests und Verarbeitungsversuche durchgeführt. Im Frühjahr dieses Jahres wurde die erste BLUEDYE in Betrieb genommen. Die Ergebnisse aus der Praxis erfüllen alle Erwartungen des Kunden und setzen Trends auf dem Markt.

Die durchdachte Anlage regte aber auch zum Kopieren an, von dem die Jupiter Comtex Pvt. Ltd. allerdings nicht lange profitieren konnte. Bereits kurz nach der Messeeröffnung zeigte die KARL MAYER GROUP den Verstoß gegen bestehende Patentrechte durch die Jupiter Comtex Pvt. Ltd. beim Schiedspanel zur Schlichtung von Intellectual Property Rights (IPR)-Verletzungen der CEMATEX an. Nach einer Anhörung beider Parteien fiel das Urteil des IPR-Büros zu Gunsten der KARL MAYER GROUP: Die Jupiter Comtex Pvt. Ltd. musste ihre Indigofärbeanlagen für die restliche Messelaufzeit abdecken.

Mit ihrem konsequenten Vorgehen gegen den Plagiatsfall hat die KARL MAYER GROUP Schaden abgewendet und ein Zeichen gesetzt. Laut einer VDMA-Studie von 2022 wurden rund 72 % der befragten Unternehmen Opfer von Produkt- oder Markenpiraterie. Die geschätzten Verluste dadurch betrugen im Umsatzjahr 2021 ca. 6,4 Milliarden Euro – eine Summe, die für knapp 29.000 Arbeitsplätze steht. /1/

/1/ VDMA Studie Produktpiraterie 2022, VDMA, 15.04.2022

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